Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen
Inhaltsverzeichnis
1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2 Vertragsgegenstand
3 Leistungen des Veranstalters
4 Vertragsschluss und Vertragssprache
5 Widerrufsrecht
6 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
7 Entgelt und Zahlungsbedingungen
8 Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
9 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
10 Rücktritt des Veranstalters
11 Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
12 Haftung
13 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
14 Vertragslaufzeit und Kündigung
15 Geheimhaltung
16 Alternative Streitbeilegung
17 Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Frederik Zinn, Nachhilfe mit Zinn, Hebbelstraße 6, 42289 Wuppertal, Deutschland, Tel.: +491636640411, E-Mail: Nachhilfe@mitZinn.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.
1.2. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der im Angebot des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1. Der Veranstalter bietet ausschließlich Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.2. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.3. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3.4. Freiwillige Zusatztermine oder zusätzliche Unterrichtseinheiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf solche Zusatzleistungen besteht nicht.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
4.1. Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe von Lehrmaterialien, Zugangsdaten oder sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Unterlagen an Dritte bedarf der Teilnehmer der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform.
4.2. Die Buchung der vom Teilnehmer zuvor ausgewählten Leistungen gilt als rechtsverbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Buchung nichts anderes ergibt, ist der Veranstalter berechtigt, das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang beim Veranstalter anzunehmen.
4.3. Die Annahme erfolgt entweder,
indem der Veranstalter dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder
indem der Veranstalter den Teilnehmer nach Abgabe von dessen rechtsverbindlichen Buchung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Die Frist endet mit dem Ablauf der in Ziffer 4.2 zuvor genannten Frist. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
4.4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.5. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
5. Widerrufsrecht
5.1. Sofern der Teilnehmer Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, steht dem Teilnehmer grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind abrufbar unter:
https://nachhilfemitzinn.de/widerrufsbelehrung-muster-widerrufsformular/
5.2. Verlangt der Teilnehmer ausdrücklich, dass der Veranstalter mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so hat der Teilnehmer im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten, sofern der Teilnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht und die Wertersatzpflicht informiert wurde.
5.3. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen auch dann, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Teilnehmer dazu ausdrücklich zugestimmt und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
6.1. Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er stellt dem Veranstalter alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung, soweit diese für die jeweilige Veranstaltung erforderlich sind.
6.2. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
6.3. Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Veranstalters auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
7. Entgelt und Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (Kleinunternehmerstatus) im Sinne des UStG.
7.2. Die Zahlungsart und Zahlungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Anmeldebestätigung oder der Rechnung des Veranstalters. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist, ist das Entgelt nach Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich.
7.3. Individuell vereinbarte Preise, Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen bleiben unberührt. Solche individuellen Vereinbarungen gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
7.4. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
7.5. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
7.6. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
7.7. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.
8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
8.1. Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.
8.2. Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.
9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
9.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt , welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
9.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 9.1 unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
9.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
9.4. Bei Gruppenkursen werden die konkreten Kurstermine, soweit sie nicht bereits verbindlich vereinbart wurden, durch den Veranstalter unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Teilnehmer festgelegt. Der Veranstalter bemüht sich, möglichst viele Verfügbarkeiten zu berücksichtigen. Ein Anspruch darauf, dass jeder einzelne Termin für jeden Teilnehmer passend ist, besteht jedoch nicht.
9.5. Die Termine werden grundsätzlich innerhalb der zuvor angekündigten oder abgestimmten Zeitfenster festgelegt. Eine Festlegung völlig außerhalb der zuvor kommunizierten Zeitfenster erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung.
9.6. Kann ein Teilnehmer an einem rechtzeitig angekündigten Kurstermin nicht teilnehmen, gilt die Unterrichtseinheit dennoch als erbracht, sofern der Veranstalter den Termin ordnungsgemäß angeboten hat. Ein Anspruch auf Einzelersatz, Nachholung oder anteilige Erstattung besteht in diesem Fall nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.7. Sagt der Veranstalter einen Kurstermin ab, wird ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahlte Entgelte bleiben in diesem Fall auf den Ersatztermin anrechenbar.
10. Rücktritt des Veranstalters
10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
10.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter zunächst einen Ersatztermin anbieten. Bereits gezahlte Entgelte bleiben auf den Ersatztermin anrechenbar. Eine anteilige Erstattung erfolgt nur, soweit die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht wird und auch kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden kann. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
11. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
11.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
11.2. Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
11.3. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte sowie die teilweise oder vollständige Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform.
11.4. Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
12. Haftung
12.1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
12.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
12.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
13. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
13.1. Wird die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände erheblich erschwert oder vorübergehend unmöglich, wird der Veranstalter einen Ersatztermin anbieten, soweit dies zumutbar möglich ist. Bereits gezahlte Entgelte bleiben auf den Ersatztermin anrechenbar. Eine anteilige Erstattung erfolgt nur, soweit die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht wird und kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden kann. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
13.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Leistung erlangt.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1. Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
14.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
14.3. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
15. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
16. Alternative Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.
17.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17.3. Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 11. Juni 2026